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Benutzungssatzung

Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Büsum für die Gemeindebücherei

 

Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zur Zeit geltenden Fassung sowie der §§1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Schleswig-Holstein in der zur Zeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 31. Mai 2005 folgende Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Büsum für die Gemeindebücherei beschlossen:

 

 

§1

Allgemeines

Die Gemeindebücherei ist eine öffentliche Einrichtung im Sinne des § 18 der Gemeinde­ordnung für Schleswig-Holstein. Sie wird in der Trägerschaft der Gemeinde Büsum geführt.

 

 

§2

Nutzungsrecht

Jede Person ist im Rahmen dieser Satzung berechtigt, Bücher und andere Medien zu entleihen und die Einrichtungen der Gemeindebücherei (Präsenzarbeitsplätze) zu benutzen. Für Kinder unter 6 Jahren können die Eltern Bücher und andere Medien entleihen.

 

 

§3

Anmeldung

(1) Benutzerinnen/Benutzer müssen sich, soweit sie nicht persönlich bekannt

sind, persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder

gültigen Reisepasses in der Gemeindebücherei anmelden. Bei Kindern

unter 14 Jahren ist die Unterschrift einer/eines Erziehungsberechtigten

erforderlich.

(2) Die Benutzerin/der Benutzer erkennt die Bestimmungen über die

Benutzung der Gemeindebücherei bei der Anmeldung durch eigene

Unterschrift an.

(3) Nach der Anmeldung erhält die Benutzerin/der Benutzer einen

Benutzerausweis. Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und bleibt

Eigentum der Gemeindebücherei. Der Benutzerausweis ist zu jeder

Ausleihe mitzubringen.

Der Verlust des Benutzerausweises, Änderungen des Namens und der

.    Anschrift sind der Gemeindebücherei unverzüglich mitzuteilen.

Der Benutzerausweis ist zurückzugeben, wenn die Gemeindebücherei es

verlangt oder die Voraussetzung für die Benutzung nicht mehr gegeben

ist.

 

 

 

§4

 

Entleihung, Verlängerung, Vormerkung

(1) Bücher und andere Medien können gegen Vorlage des

Benutzerausweises bis zu 21 Tagen ausgeliehen werden. Wenn keine

anderweitige Vormerkung vorliegt, kann die Leihfrist auf Antrag unter

Vorlage der Medien bis zu 9 Wochen verlängert werden.

 

(2) Medien können vorbestellt werden.

 

(3) Die Gemeindebücherei ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit

zurückzufordern

 

(4) Die Weitergabe der ausgeliehenen Bücher und anderer Medien an Dritte

ist nicht zulässig.

 

 

§5

Auswärtiger Leihverkehr

Medien, die nicht im Bestand der Gemeindebücherei vorhanden sind, können im Leihverkehr nach den hierfür geltenden Richtlinien beschafft werden.

 

 

 

§6

Behandlung der entliehenen Medien

(1) Die Benutzerin/der Benutzer verpflichtet sich, die entliehenen Bücher und

anderen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Veränderung,

Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren.

(2) Der Verlust entliehener Bücher und anderer Medien ist der

Gemeindebücherei unverzüglich anzuzeigen.

 

 

§7

Haftung

(1) Die Benutzerin/der Benutzer haftet für den Verlust von Medien sowie für

alle Schäden, die durch die Beschädigung, Beschmutzung u.ä. der von

ihr /ihm entliehenen Medien entstehen, ohne Rücksicht darauf, ob sie/ihn

an der Beschädigung ein Verschulden trifft oder nicht. Die Benutzerin/der

Benutzer haftet auch für Schäden, die sie/er an präsent in der

Gemeindebücherei benutzten Medien anrichtet.

 

 

(2) Für Schäden, die durch den Missbrauch des Benutzerausweises

entstehen, haftet die/der eingetragene Benutzerin/Benutzer. Im eigenen

Interesse ist daher der Verlust des Benutzerausweises der

Gemeindebücherei unverzüglich zu melden.

Die Gemeindebücherei haftet nicht für Fahrlässigkeit.

 

 

§8 Gebühren

 

(1) Für die Benutzung der Gemeindebücherei werden folgende Gebühren

erhoben:

- Benutzerinnen/Benutzer über 18 Jahre jährlich                                  12,-- €

- Schülerinnen/Schüler ab 18 Jahre, Studentinnen/Studenten,

Auszubildende, Grundwehr- und Zivildienstleistende

und Freizeitpassinhaber/innen sowie Sozialhilfeempfänger/innen

jährlich                                                                                                       4,-- €

- Gäste mit Gästekarte für 30 Tage gültig                                               2,-- €

- Gäste ohne Gästekarte für 30 Tage gültig                                            3,-- €

 

(2) Darüber hinaus werden

a) Versäumnisgebühren für die verspätete Rückgabe

der Bücher und anderen Medien je Woche und je Buch

bzw. Medieneinheit in Höhe von                                                          1,-- €

 

b) Verwaltungskosten für jede

 

 

 

 

 

 

 

 

b) Verwaltungskosten für jede wegen Ablauf der Leihfrist

durchgeführte Mahnung in Höhe von                                                            1,-- €

erhoben.

 

 

 

 

  • (3) Für die Nutzung des Internets in der Gemeindebücherei wird

für jeweils angefangene 30 Minuten eine Gebühr von                                   1,-- €

 

und für den Ausdruck aus dem Internet je Seite eine Gebühr von                 -,10 €

 

erhoben.

 

 

 

(4) Medien werden aus dem regionalen Leihverkehr der öffentlichen Büchereien in
Schleswig-Holstein und aus dem überregionalen Leihverkehr der Bundesrepublik
Deutschland besorgt. Für die Benachrichtigung (telefonisch oder schriftlich) wird ein
Kostenbeitrag von 1,-- € erhoben. Für Medien aus dem überregionalen Leihverkehr
wird zusätzlich ein Kostenbeitrag von 1,-- € pro Medium erhoben.

Für im Leihverkehr entliehene Medien gelten die unter Ziffer 2 aufgeführten Versäumnisgebühren und Verwaltungskosten für Mahnungen entsprechend.

  • (5) Bei Verlust oder Beschädigung von Medien ist der Schaden bis zum Wiederbeschaffungswert zuzüglich der Bearbeitungskosten und des Beschaffungsaufwandes zu ersetzen.
  • (6) Für den Ersatz eines verloren gegangenen oder beschädigten Benutzerausweises sind für Erwachsene und Jugendliche 2,-- €

und für Kinder (bis einschl. 13 Jahre)                                                                          1,-- €

zu entrichten.

 

§ 9

Allgemeine Benutzungsbedingungen

 

(1) Die Leiterin/der Leiter der Gemeindebücherei übt das Hausrecht aus. Rauchen, Essen und Trinken sind in den Büchereiräumen nicht gestattet. Mit Ausnahme von Blindenhunden dürfen Tiere nicht in die Büchereiräume mitgebracht werden.

Taschen müssen in den dafür vorgesehenen Schränken oder Ablagen abgestellt werden.

Benutzerinnen/Benutzer, in deren Wohnung eine meldepflichtige übertragbare Krankheit auftritt, dürfen die Gemeindebücherei während der Ansteckungsgefahr nicht benutzen. Die bereits entliehenen Medien dürfen erst nach Desinfektion, für die die Leserin/der Leser verantwortlich ist, zurückgebracht werden.

 

 

(2) Die Büchereileitung ist berechtigt, Benutzerinnen/Benutzer, die gegen die Benutzungs- und Gebührensatzung verstoßen, zeitweise oder ständig von der Benutzung der Gemeindebücherei auszuschließen. Gegen einen Ausschluss kann Einspruch bei der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister der Gemeinde Büsum eingelegt werden.

 

 

§10 Inkrafttreten

 

Diese Benutzungs- und Gebührensatzung tritt am 01. Januar 2006 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Benutzungs- und Gebührenordnung für die Gemeindebücherei Büsum

vom 14. Juni 2001 außer Kraft.

 

 

 

Büsum, den 03. Juni 2005

 

1. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Büsum für die Gemeindebücherei

 

Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zur Zeit geltenden Fassung sowie der §§ 1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Schleswig-Holstein in der zur Zeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 12. Dezember 2006 folgende 1. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Büsum für die Gemeindebücherei vom 03. Juni 2005 beschlossen:

 

 

 

Artikel I

 

§ 8 Abs. 1 (Gebühren) wird ergänzt um

 

- Partnerkarte jährlich

 

18,00€

 

 

 

 

Artikel II

 

Diese 1. Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Büsum für die Gemeindebücherei tritt am 01. Januar 2007 in Kraft.

Büsum, den 14. Dezember 2006

 

 

 

 

 

 

2. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Büsum für die Gemeindebücherei

 

Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOB1. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2008 (GVOB1. Schl.-H. S. 310), sowie der §§ 1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Schleswig-Holstein in der Fassung vom 10. Januar 2005 (GVOB1. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juli 2007 (GVOB1. Schl.-H. S. 362), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 16. Dezember 2008 folgende 2. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Büsum für die Gemeindebücherei vom 03. Juni 2005 beschlossen:

 

 

 

Artikel I

 

§ 8 (Gebühren) erhält folgende Fassung:

 

 

§8 Gebühren

 

(1) Für die Benutzung der Gemeindebücherei werden folgende Gebühren erhoben:

  • - Benutzerinnen/Benutzer über 18 Jahre jährlich 12,-- €
  • - Partnerkarte jährlich 18,-- €
  • - Schülerinnen/Schüler ab 18 Jahre, Studentinnen/Studenten,

Auszubildende, Grundwehr- und Zivildienstleistende und

Freizeitpassinhaber/innen sowie Sozialhilfeempfänger/innen

jährlich                                                                                                                              4,-- €

  • - Gäste mit Gästekarte für 30 Tage gültig 2,-- €
  • - Gäste ohne Gästekarte für 30 Tage gültig 3,-- €

 

(2) Darüber hinaus werden

a)Versäumnisgebühren für die verspätete Rückgabe der Bücher

und anderen Medien je Woche und je Buch bzw. Medieneinheit

in Höhe von                                                                                        1,-- €

 

b) Verwaltungskosten für jede wegen Ablauf der Leihfrist
durchgeführte Mahnung in Höhe von                                                                        1,-- €

erhoben.

 

(3) Für die Nutzung des Internets in der Gemeindebücherei wird

für jeweils angefangene 30 Minuten eine Gebühr von                                         1,-- €

und für den Ausdruck aus dem Internet je Seite eine Gebühr von              -,10 €

erhoben.

 

  • (4) Für das Ausleihen von DVD's wird eine Gebühr von je 1,-- €

erhoben.

 

 

 

 

(5) Medien werden aus dem regionalen Leihverkehr der öffentlichen Büchereien in
Schleswig-Holstein und aus dem überregionalen Leihverkehr der Bundesrepublik
Deutschland besorgt. Für die Benachrichtigung (telefonisch oder schriftlich) wird ein
Kostenbeitrag von 1,-- € erhoben. Für Medien aus dem überregionalen Leihverkehr
wird zusätzlich ein Kostenbeitrag von 1,-- € pro Medium erhoben.

Für im Leihverkehr entliehene Medien gelten die unter Ziffer 2 aufgeführten Versäumnisgebühren und Verwaltungskosten für Mahnungen entsprechend.

  • (6) Bei Verlust oder Beschädigung von Medien ist der Schaden bis zum Wiederbeschaffungswert zuzüglich der Bearbeitungskosten und des Beschaffungsaufwandes zu ersetzen.
  • (7) Für den Ersatz eines verloren gegangenen oder beschädigten Benutzerausweises sind für Erwachsene und Jugendliche 2,-- €

und für Kinder (bis einschl. 13 Jahre)                                                                           1,-- €

zu entrichten.

 

 

 

 

 

 

Artikel II

 

Diese 2. Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Büsum für die Gemeindebücherei tritt am 01. Januar 2009 in Kraft.

 

 

Büsum, den 18. Dezember 2008

 

Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeindebücherei Büsum



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