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Amtswindkonzept
In der Sitzung am 28. Mai 2015 beschloss der Amtsausschuss des Amtes Büsum-Wesselburen die Aufstellung eines Amtswindkonzeptes. Anlass war der Wunsch, an der bevorstehenden Neuaufstellung der Regionalpläne in fachlich und sachlich angemessener Form teilzuhaben.
Grundlage des Amtswindkonzeptes bilden die durch den Runderlass des Ministerpräsidenten, Staatskanzlei, - Landesplanungsbehörde - vom 23. Juni 2015 definierten Tabukriterien.
Die sogenannten „harten" und „weichen" Tabukriterien waren zu ermitteln und kartografisch darzustellen. Die sogenannten „Abwägungskriterien" waren auf der zur Verfügung stehenden Datengrundlage ebenfalls zu ermitteln und -soweit als möglich- ebenfalls kartografisch darzustellen.
Im Anschluss wurden die auf Amtsebene erlangten Ergebnisse auf Gemeindeebene heruntergebrochen; im Zuge eines mit jeder Gemeinde individuell geführten informellen Planungsgespräches wurden gegebenenfalls erforderliche Aktualisierungen (z.B. durch die Aufgabe von Wohnrechten) sowie spezifische Planungswünsche (z.B. die Berücksichtigung planerisch verfestigte Siedlungsflächenausweisungen) -soweit durch die Erlasslage unterlagert- in die Planunterlagen eingepflegt.
Am Ende des Planprozesses wurde für jede Gemeinde eine Karte gebildet, die -soweit im Ergebnis darstellbar- für das Gemeindegebiet sogenannte „Meldeflächen" für die künftige Darstellung von Windenergievorrangflächen im aufzustellenden Regionalplan kennzeichnen.
Das Konzept wurde anlässlich der Sitzung des Amtsausschusses vom 29.03.2016 beschlossen.
Hier können sie den Beglaubigten Auszug aus der Niederschrift, so wie das Amtswindkonzept im PDF Format herunterladen.
Beglaubigter Auszug aus der Niederschrift
Amtswindkonzept Teil 1 - Erläuterungsbericht
Amtswindkonzept Teil 2 - Harte Kriterien
Amtswindkonzept Teil 3 - Weiche Kriterien
Amtswindkonzept Teil 4 - Abwägungskriterien