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Aktuelle Verfahren

Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

 

Hier finden Sie eine Übersicht der zurzeit laufenden Bauleitplanverfahren der Gemeinde Büsum mit Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Bei allen Plänen, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, können sich im Laufe des weiteren Verfahrens noch inhaltliche Änderungen ergeben.

 

Abgeschlossene Verfahren, die durchgeführt wurden, finden Sie im Archiv. Hier können Sie dann z. B. aus den entsprechenden Bebauungsplänen die baulichen Festsetzungen entnehmen, die eventuell für Ihr geplantes Bauvorhaben relevant sind.

 


 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Büsum        

und Beteiligung der Öffentlichkeit zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes der Gemeinde Büsum

 

Nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Es ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes findet daher am

Donnerstag, 09.02.2023, 18.00 Uhr,

im Watt`n Hus, Raum „Großer Saal“, Südstrand 11, 25761 Büsum,

die Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Gleichzeitig wird die Öffentlichkeit über die Neuaufstellung des Landschaftsplanes der Gemeinde Büsum unterrichtet. Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes erfolgen im Parallelverfahren.

In dem Anhörungsverfahren besteht die Gelegenheit, sich zu den Planvorstellungen zu äußern. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass diese Bürgerbeteiligung nur einmal durchgeführt wird. Nach entsprechender Beschlussfassung durch den Ausschuss für Ortsentwicklung und Umwelt der Gemeinde Büsum schließt sich dann das öffentliche Auslegungsverfahren an, in dem ebenfalls Anregungen von jedermann vorgebracht werden können.

 

Die Planunterlagen (Vorentwürfe) stehen hier bereit.

 


 

 

Bürgerbeteiligung: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und Beteiligung der Kinder und Jugendlichen gemäß § 47 f Gemeindeordnung

zur Aufstellung 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Büsum für das Gebiet „südlich des Mitteldeichsweges (K 71), westlich der Heider Straße (B 203) und östlich der Straßen Heiligendamm/Rügendamm“                       und

zur Aufstellung der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 der Gemeinde Büsum für das Gebiet „südlich des Mitteldeichsweges (K 71), westlich der Heider Straße (B 203) und östlich der Straßen Heiligendamm/Rügendamm“

(Erweiterung Wohnbebauung Hirtenstall)

 

Nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Es ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zur Aufstellung der o. g. Bauleitpläne findet daher am

Mittwoch, 08.02.2023, 18.00 Uhr,

 

im Watt`n Hus, Raum „Großer Saal“, Südstrand 11, 25761 Büsum,

die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen statt.

 

In dem Anhörungsverfahren besteht die Gelegenheit, sich zu den Planvorstellungen zu äußern. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass diese Bürgerbeteiligung nur einmal durchgeführt wird. Nach entsprechender Beschlussfassung durch den Ausschuss für Ortsentwicklung und Umwelt der Gemeinde Büsum schließt sich dann das öffentliche Auslegungsverfahren an, in dem ebenfalls Anregungen von jedermann vorgebracht werden können.

 

Die Planunterlagen (Vorentwürfe) stehen hier bereit.

 


 

 

Bürgerbeteiligung: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und Beteiligung der Kinder und Jugendlichen gemäß § 47 f Gemeindeordnung zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 der Gemeinde Büsum für das Gebiet “südlich des alten Seedeiches, östlich der Südumgehung Hafentörn, nördlich der Klärschlammvererdungsanlage – Flächen rund um das Forschungs- und Technologiezentrum im Büsumer Hafenkoog“ (Erweiterung mariCUBE)

 

Nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Es ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 der Gemeinde Büsum findet daher am

 

Mittwoch, 08.02.2023, 17.00 Uhr, im Watt`n Hus, Raum „Großer Saal“, Südstrand 11, 25761 Büsum,

die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen statt.

 

In dem Anhörungsverfahren besteht die Gelegenheit, sich zu den Planvorstellungen zu äußern. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass diese Bürgerbeteiligung nur einmal durchgeführt wird. Nach entsprechender Beschlussfassung durch den Ausschuss für Ortsentwicklung und Umwelt der Gemeinde Büsum schließt sich dann das öffentliche Auslegungsverfahren an, in dem ebenfalls Anregungen von jedermann vorgebracht werden können.

 

Die Planunterlagen stehen hier bereit.



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